Mitreden – mitentscheiden?
Sowohl in Münsingen wie auch in Worb sollen Schülerinnen und Schüler künftig die Möglichkeit zur Mitwirkung haben. Wie weit diese geht, ist vor allem eine Frage der Auslegung – unabhängig davon, ob von Mitsprache oder Mitbestimmung die Rede ist.
In der Schule Rüfenacht stehen im Mai Wahlen an: Jede Klasse wird festlegen, welche Schülerin oder welcher Schüler sie ab nächstem Schuljahr im Schülerrat vertreten wird und wer Ersatzmitglied ist. Voraussichtlich einmal pro Quartal werde der Rat künftig tagen, vermutet Schulleiter Urban Saier. Diskutieren werde das neue Gremium etwa über Bestimmungen in der Hausordnung, über die Pausenplatzgestaltung oder den Umgang mit Sprayereien und Vandalismus. Kein Thema für den Schülerrat werde hingegen beispielsweise die Gestaltung des Stundenplan ssein, sagt Saier.
Reden oder bestimmen?
Während in Münsingen einzig von Schülermitsprache die Rede ist, geht es in Worb ausdrücklich um Mitsprache und Mitbestimmung. «Dazwischen liegt ein massiver Unterschied», betont der Worber Parlamentarier Jonathan Gimmel (fww). Mitsprache könnte unter Umständen heissen, dass in einer konkreten Frage zwar eine Meinungsäusserung möglich sei – diese dann aber in der Entscheidfindung nicht berücksichtigt werde. Mitbestimmung hingegen bedeute, dass die Schülerinnen und Schüler auch tatsächlich mitentscheiden dürften. Schulvorsteher Heinz Neuenschwander riet dem Parlament denn auch davon ab, den Begriff Mitbestimmung ins Reglement aufzunehmen: «Das könnte rechtlich problematisch sein.»
Zum Artikel: Mitreden – mitentscheiden?
Zum Bund-Artikel: Schüler bestimmen mit
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